Anforderungsdefinition
Zu Projektbeginn müssen die Anforderungen an das Gesamtsystem definiert werden.
So muss spezifiziert werden, welche Informationen dem Schiffsführer am Steuerstand an Land mindestens zur Verfügung stehen müssen, um das Schiff sicher steuern und den sicheren Schiffsbetrieb gewährleisten zu können. Dazu gehören auch Beschreibungen der Assistenzfunktionen bzw. die Anforderungen an diese. Ebenso muss spezifiziert werden, welche Aktoren an Bord fernsteuerbar sein müssen und welche Latenzen dabei zulässig sind. Des Weiteren muss definiert werden, welche Aufgaben, die der Schiffsführer normalerweise übernimmt, an die verbleibenden Besatzungsmitglieder auf dem Schiff übertragen werden können. Damit zusammenhängend müssen Definitionen für eine unzureichend stabile Funkverbindung erarbeitet werden und mögliche Notfallprozeduren für diesen Fall skizziert werden. Hierbei ist für das ferngesteuerte Schiff zwischen verschiedenen Szenarien zu unterscheiden: ganz ohne qualifizierten Schiffsführer oder mit einem Steuermann, der im Notfall qualifiziert bestimmte Manöver fahren kann.
In gleicher Weise muss spezifiziert werden, welche Funktionen die Leitstelle bereitstellt. Neben der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen, wird Sie zur Verkehrsüberwachung und -koordinierung dienen. Sie kann aber auch soweit ausgebaut werden, dass sie Notfallunterstützung bietet, bzw. Fernsteueraufgaben mit übernehmen kann. Schließlich wird spezifiziert, wie eine Schichtübergabe von entfernt sitzenden fernsteuernden Schiffsführern zu erfolgen hat und welche Rolle die Leitstelle dabei spielt.
Hardwareausrüstung (Sensorik, Aktorik, Kommunikation)
Evaluierung Mensch-Steuerstand-Leitstand