Nicht-technische Voraussetzungen für den Regelbetrieb
Neben den technischen Entwicklungen, die das ferngesteuerte Fahren ermöglichen, gibt es weitere Voraussetzung, die für einen Regelbetrieb erfüllt sein müssen. Zum einen müssen die Schiffsführer für diese neue Arbeitsweise qualifiziert sein und zum anderen müssen die Vorschriften die Zulassung und den Betrieb von ferngesteuerten Schiffen erlauben.
Hinsichtlich der Qualifizierung sollen Ausbildungskonzepte erarbeitet werden, mit denen erfahrene Schiffsführer weiterqualifiziert und die auch im Rahmen der Erstausbildung verwendet werden können.
Aus den Erkenntnissen der vorangegangenen technischen Arbeitspakete – v. a. aus der Felderprobung – werden Vorschläge für die Anpassung der betroffenen Vorschriften ausgearbeitet, so dass ein Regelbetrieb mit ferngesteuerten Schiffen zulässig wird.
Hardwareausrüstung (Sensorik, Aktorik, Kommunikation)
Evaluierung Mensch-Steuerstand-Leitstand